Honorar

Meine Leistungen richten sich in erster Linie an Selbstzahler.

Eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist leider nicht möglich.

 

Für die psychotherapeutische Behandlung besteht eine Ausnahme bei den Krankenkassen und Firmen, die am Projekt "Übergangstherapie" (s.u.) teilnehmen.

  

Eine Heilpraktiker-Abrechnung nach GebüH oder GOÄ-Tarif ist ebenfalls möglich, sofern Sie eine Zusatzversicherung haben oder privat versichert sind. Bitte klären Sie dies vorab mit ihrer Krankenkasse. Bedenken Sie bitte, dass auch für die Heilpraktiker-Abrechnung nach GebüH oder GOÄ- Tarif eine Diagnose gestellt werden muss.

Dies entbindet Sie auch nicht von der Zahlung der Sitzungskosten vorab.

 

Abgerechnet wird  nach jeder Sitzung in bar.

Psychotherapie  

Paartherapie

Übergangstherapie


In einem Ersttermin können wir uns gegenseitig kennen lernen. Wir bekommen einen Eindruck voneinander, über Ihr Anliegen und einen ersten Eindruck von meiner Arbeitsweise. Gemeinsam entscheiden wir dann, ob und in welchem Rahmen wir zusammenarbeiten wollen.

Das Erstgespräche dauert ca. 60 Minuten und wird ebenfalls berechnet.

 

 

Um eine ungestörte Therapiestunde gewährleisten zu können führe ich eine reine Bestellpraxis. Eine Verlängerung bei Verspätung ist deshalb nicht möglich.

Die vereinbaren Termine sind verbindlich. Termine, die nicht eingehalten werden können, müssen 48 Stunden (2 Werktage) im voraus abgesagt werden. Sitzungen, die Sie kurzfristiger absagen oder nicht wahrnehmen, sind für mich nicht mehr neu zu belegen. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass bei einer nicht rechtzeitigen Absage oder Nichterscheinen, unabhängig von den Gründen, die volle Sitzungsgebühr fällig wird.

Steuerliche Anerkennung von Therapiekosten und Coaching

 

Die Kosten für therapeutische Behandlungen können in der Steuererklärung unter der Kategorie  “Außergewöhnliche Belastungen” als Krankheitskosten steuerlich geltend gemacht werden.

(Zunächst muss die individuell “zumutbare Belastungsgrenze” überschritten werden, welches aber bei Angabe von entstandenen Kosten für z.B. Versicherungen, Krankheit, Unterhalt, Ausbildung, Steuerberatung, Spenden und Mitgliedsbeiträge, Haushaltshilfen, Geburt, Beerdigung, Scheidung, Katastrophen, Zivilprozesse etc. schnell der Fall sein kann !)

  

Die Kosten für Stresstoleranz-Coaching, Kommunikations-Coaching oder berufliches Coaching sind für alle Berufstätigen als “Werbungskosten” von der Steuer ebenfalls voll absetzbar.

 

Wichtig: Durch diese Absetzbarkeit in Ihrer privaten Steuererklärung reduzieren sich die Kosten für Sie nachträglich!

Edita Weßler

 

 

Praxis für Psychotherapie

(nach dem Heilpraktikergesetz)   

Edita Weßler

Auf der Reihe 6a

0451 4095306

 

info@gestalttherapie-wessler.de